Behandlungsfehler in Zahlen

Zu Behandlungsfehlern kursieren sehr unterschiedliche Zahlen. Diese Seite gibt nur wieder, was der Medizinische Dienst in seiner Jahresstatistik veröffentlicht hat — und erklärt ebenso genau, was diese Zahlen nicht aussagen.

Stand: August 2026 · Quellen am Ende der Seite

Woher stammen die Zahlen?

Der Medizinische Dienst begutachtet im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler. Die Grundlage dafür ist § 66 SGB V. Über diese Begutachtungen veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund einmal jährlich eine Statistik.

Die hier genannten Werte stammen aus der Jahresstatistik für das Jahr 2024, veröffentlicht am 30. Oktober 2025. Da jährlich eine neue Ausgabe erscheint, lohnt vor einer Weiterverwendung ein Blick auf die verlinkte Originalquelle.

Die Zahlen für 2024

  • 12.304begutachtete Behandlungsfehlervorwürfe
  • 3.731festgestellte Behandlungsfehler
  • 3.301Fälle mit Behandlungsfehler und Schaden
  • 2.825Fälle, in denen der Fehler den Schaden verursacht hat
  • 134Never Events (im Vorjahr 2023: 151)
  • 75Fälle, in denen der Fehler zum Tod geführt hat — 2,7 Prozent der begutachteten Fälle

Warum stehen da drei verschiedene Zahlen?

Weil die Begutachtung in Stufen verläuft und jede Stufe etwas anderes feststellt. Das ist der Punkt, an dem in vielen Darstellungen durcheinandergebracht wird, was nicht zusammengehört.

  1. Wurde fehlerhaft behandelt?Entsprach die Behandlung dem fachlichen Standard? 2024 wurde in 3.731 Fällen ein Behandlungsfehler festgestellt.
  2. Ist ein Schaden eingetreten?Ein Fehler kann folgenlos bleiben. In 3.301 Fällen lagen Fehler und Schaden zusammen vor.
  3. Hat der Fehler den Schaden verursacht?Der Schaden kann auch andere Ursachen haben. In 2.825 Fällen bejahten die Gutachterinnen und Gutachter den ursächlichen Zusammenhang.

Diese Unterscheidung ist kein Formalismus. Sie entspricht der Frage, die auch in rechtlichen Verfahren gestellt wird: nicht nur, ob ein Fehler vorlag, sondern ob gerade er den Schaden herbeigeführt hat.

Was sind Never Events?

Never EventEin Begriff aus der Patientensicherheit für Ereignisse, die bei Einhaltung anerkannter Sicherheitsvorkehrungen nicht eintreten sollten. Der Medizinische Dienst zählt dazu unter anderem schwere Medikationsfehler, nach einer Operation im Körper zurückgelassene Fremdkörper und Patientenverwechslungen.

2024 ordneten die Gutachterinnen und Gutachter 134 Fälle dieser Kategorie zu, im Jahr davor 151. Der Medizinische Dienst Bund spricht sich dafür aus, eine Meldepflicht für solche Ereignisse einzuführen.

Ein Beispiel aus dieser Gruppe wird auf der Seite Methotrexat genauer beschrieben: die tägliche statt wöchentliche Gabe eines Medikaments.

Was sagen diese Zahlen nicht?

Das ist der wichtigere Teil. Die Statistik zählt Gutachten, nicht Behandlungsfehler in Deutschland. Damit ein Fall überhaupt darin auftaucht, müssen mehrere Dinge zusammenkommen:

  • Jemand muss überhaupt einen Verdacht geschöpft haben.
  • Die betroffene Person muss gesetzlich krankenversichert sein.
  • Sie muss sich an ihre Krankenkasse gewandt haben.
  • Die Kasse muss eine Begutachtung veranlasst haben.

Fälle, die einen anderen Weg nehmen — über eine Gutachterkommission der Ärztekammer, direkt über eine Anwaltskanzlei oder vor Gericht — erscheinen in dieser Statistik nicht. Ebenso wenig Fälle privat Versicherter und alle Fälle, in denen nie jemand nachgefragt hat.

Aus der Zahl der Gutachten lässt sich deshalb nicht ableiten, wie häufig Behandlungsfehler in Deutschland vorkommen. Wer eine solche Gesamtzahl nennt, stützt sich auf Schätzungen und Hochrechnungen, nicht auf diese Statistik. Diese Seite führt keine solchen Hochrechnungen an.

Und noch etwas sagen die Zahlen nicht: irgendetwas über einen einzelnen Fall. Eine Bestätigungsquote ist keine Wahrscheinlichkeitsaussage für die eigene Situation.

Gibt es weitere Statistiken?

Ja. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern erheben ihre Zahlen getrennt und veröffentlichen sie ebenfalls. Beide Erhebungen erfassen unterschiedliche Fälle und lassen sich nicht addieren — ein und derselbe Fall kann in beiden vorkommen oder in keiner.

Wie das Verfahren bei den Ärztekammern abläuft, steht auf der Seite Gutachterkommission und Schlichtungsstelle.

Wo finde ich die Originalzahlen?

Der Medizinische Dienst Bund veröffentlicht die Jahresstatistik samt Pressemitteilung frei zugänglich. Beide sind unten verlinkt. Wer mit den Zahlen arbeiten möchte, sollte sie dort nachschlagen statt sich auf Wiedergaben zu verlassen — auch nicht auf diese.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall — bei rechtlichen Fragen: Rechtsanwalt, Ärztekammer oder Verbraucherzentrale.

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