Behandlungsfehler vermuten — was Sie jetzt tun können

Wenn nach einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist, stehen mehrere Wege offen. Manche kosten nichts, andere sind mit Kosten verbunden. Diese Seite stellt sie der Reihe nach vor, ohne einen davon zu empfehlen — welcher Weg zu einer Situation passt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden.

Stand: August 2026 · Quellen am Ende der Seite

Was ist überhaupt ein Behandlungsfehler?

Das Gesetz benutzt den Begriff, ohne ihn zu definieren. In der Rechtsprechung geht es im Kern darum, ob die Behandlung dem entsprochen hat, was zum Zeitpunkt der Behandlung fachlich geboten war. Ein schlechter Verlauf allein ist noch kein Fehler — auch eine sorgfältige Behandlung kann unglücklich ausgehen.

Ob im Einzelfall ein Fehler vorliegt, beurteilen medizinische Sachverständige. Weder diese Seite noch Petrus Medical trifft eine solche Beurteilung.

Was ist der erste Schritt, den alle Wege gemeinsam haben?

Alle Verfahren setzen dieselbe Grundlage voraus: die Behandlungsunterlagen. Ohne sie kann niemand etwas prüfen — weder die Krankenkasse noch eine Gutachterkommission noch ein Gericht.

Das Recht darauf steht in § 630g BGB, die erste Abschrift ist unentgeltlich. Wie das geht, steht auf der Seite Patientenakte anfordern.

Warum das zuerst kommtUnterlagen werden zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt (§ 630f Absatz 3 BGB). Danach besteht kein Anspruch mehr auf etwas, das nicht mehr vorhanden ist.

Welche Wege kosten nichts?

Die eigene Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte haben einen Ansprechpartner, den viele nicht kennen. § 66 SGB V bestimmt, dass die Krankenkassen ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen sollen. Das Gesetz zählt auf, was diese Unterstützung umfassen kann — bis hin zu einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Das Verfahren kostet die Versicherten nichts. Einzelheiten stehen auf der Seite Krankenkasse und Medizinischer Dienst.

Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer

Die Ärztekammern unterhalten Stellen, die Verdachtsfälle begutachten. Nach Angabe der Ärztekammern ist die Begutachtung für Patientinnen und Patienten kostenfrei; eigene Kosten und die Kosten einer anwaltlichen Vertretung trägt jede Seite selbst.

Wie das abläuft, steht auf der Seite Gutachterkommission und Schlichtungsstelle.

Unabhängige Beratungsstellen

Verbraucherzentralen und die Patientenberatung bieten Orientierung an. Die Angebote unterscheiden sich je nach Bundesland und Änderungen in der Trägerschaft; ob eine Beratung kostenfrei ist, erfragt man am besten direkt dort.

Daneben gibt es in jedem Bundesland eine Patientenbeauftragte oder einen Patientenbeauftragten sowie den Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Welche Wege sind mit Kosten verbunden?

Anwaltliche Vertretung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Medizinrecht prüfen Ansprüche und vertreten gegenüber Krankenhaus und Haftpflichtversicherung. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Vergütungsvereinbarung.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, klärt die Deckung vorab mit ihr. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen; die Voraussetzungen prüft das Amtsgericht.

Zivilgerichtliches Verfahren

Am Ende kann eine Klage stehen. Hier gelten besondere Beweisregeln, die das Gesetz in § 630h BGB festlegt — etwa die Vermutung in Absatz 3, dass eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht getroffen wurde, wenn sie nicht dokumentiert ist.

Ob und wie diese Regeln in einem konkreten Fall greifen, beurteilt das Gericht. Eine Einschätzung dazu ist Rechtsberatung und gehört in anwaltliche Hände.

Und der strafrechtliche Weg?

Eine Strafanzeige ist ein eigenständiger Weg mit anderen Voraussetzungen und anderen Folgen als ein zivilrechtliches Verfahren. Sie richtet sich nicht auf Schadensersatz. Wer darüber nachdenkt, sollte das vorher anwaltlich besprechen — diese Seite gibt dazu keine Auskunft.

Muss ich mich für einen Weg entscheiden?

Mehrere Wege können nacheinander oder nebeneinander in Betracht kommen; manche schließen einander in bestimmten Konstellationen aus. Nach Angabe der Ärztekammern steht der Klageweg unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens vor der Gutachterkommission offen.

Welche Reihenfolge in einer bestimmten Situation sinnvoll ist, lässt sich nicht allgemein sagen. Das ist eine der Fragen, für die es anwaltlichen Rat braucht.

Was läuft dabei still im Hintergrund?

Ansprüche können verjähren. Die gesetzlichen Fristen und was sie in Gang setzt, stehen auf der Seite Verjährung bei Behandlungsfehlern. Ob eine Frist in einem bestimmten Fall läuft oder bereits abgelaufen ist, kann nur anwaltlich geprüft werden.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall — bei rechtlichen Fragen: Rechtsanwalt, Ärztekammer oder Verbraucherzentrale.

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